Waffengesetz

Im Kanton Zürich wohnhafte Personen, welche vor dem 15.08.2019 neu verbotene Waffen erworben haben, müssen diese innert drei Jahren bei der Fachstelle Waffen/Sprengstoffe der Kantonspolizei Zürich nachmelden. Diese Personen werden kostenlos eine Besitzbestätigung erhalten. Ist die Waffe bereits im kantonalen Waffenregister eingetragen oder wurde sie direkt von der Armee übernommen besteht kein Handlungsbedarf (Art.42b WG).

Formulare:

Weitere Infos siehe Homepage Kapo ZH