Vermehrt müssen wir feststellen, dass während dem Schiessbetrieb die rund um die Schiessanlage installierten Schranken mit Verbotstafeln ignoriert werden!
Folgend ein paar Hintergrund-Informationen zur Schiessanlage in Dinhard und warum das Ignorieren der Absperrung verboten ist:
Schiessanlagen für das Schiesswesen ausser Dienst (so die militärische Bezeichnung für Schiessanlagen auf welchen nebst den vereinsinternen Schiessen auch das obligatorische Bundesprogramm und Feldschiessen absolviert wird), sind einem Katalog von Vorgaben unterstellt. Nebst Anforderungen an das Gebäude und die Trefferanzeige (aus diesem Grund musste 2025 der Kugelfang umgebaut werden) gibt es auch Vorgaben zu den Gefahrenzonen und den dafür notwendigen Absperr- und Signalisations-Einrichtungen.
Für jede Schiessanlage muss daher individuell eine Gefahrenzonen-Karte erstellt werden, welche vom zuständigen eidg. Schiessoffizier abgenommen wird. Daraus abgeleitet ergibt sich, welche Strassen/Gebiete ggf. mit entsprechenden Mitteln wie Barrieren und Verbotstafeln während der Dauer des Schiessbetriebes abgesperrt werden müssen. Zusätzlich signalisiert eine rot/weisse Windfahne beim Schützenhaus den Schiessbetrieb.
Während dem Schiessbetrieb hat der Schützenverein die Pflicht, den direkt einsehbaren Bereich so weit wie möglich durch einen ausgebildeten Schützenmeister zu überwachen und bei Gefahr den Schiessbetrieb umgehend zu einzustellen (auch wenn Tiere auftauchen).
Bereiche welche nicht direkt einsehbar sind (z.B. im Wald oder der Bereich hinter dem Zielhang müssen vor dem Absperren soweit möglich kontrolliert und abgesperrt, aber nicht aktiv überwacht werden. Aus diesem Grund ist der Zutritt des gesperrten Bereiches aus Sicherheitsgründen verboten!
Bevor Sie ggf. einen Anlass im Bereich der Gefahrenzonen planen, prüfen Sie sicherheitshalber im Jahresprogramm (relevant sind nur Einträge von Schiessanlässen in Dinhard), ob in dieser Zeit ein Schiessanlass geplant ist. Da die Schiessanlässe durch die Gemeinde und den Schiessoffizier freigegeben sind, können diese nicht verschoben werden. Der Anlass ist in diesem Fall auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben.